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E-Scooter-Verleihsysteme werden auf Sondernutzung umgestellt

Berichtszeitraum: Juli 2024 – Dezember 2025

E-Scooter-Verleihsysteme werden auf Sondernutzung umgestellt

Der Stadtrat hat im Juni 2025 eine von der Ordnungsabteilung eingebrachte Änderungssatzung und E-Tretrollerrichtlinie beschlossen, nach der künftig E-Scooter-Verleihsysteme Sondernutzungserlaubnisse benötigen.
Künftig wird der Betrieb von E-Scooter-Verleihsystemen über diese Richtlinie reguliert. In der Innenstadt (Altstadt und Neustadt) dürfen dann beispielsweise E-Scooter nur noch auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.