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Partizipative Stadtteilentwicklungsprozesse: „Gemeinsam für Deinen Stadtteil“

© Carsten Costard

Berichtszeitraum: Juli 2024 – Dezember 2025

Mainz hat 15 Stadtteile

Ein jeder von ihnen hat seine eigene, städtebauliche Geschichte. Jeder Stadtteil ist individuell in Größe, sozialer und gesellschaftlicher Zusammensetzung. Jeder Stadtteil und jedes Quartier hat unterschiedliche Herausforderungen und Chancen und seine Einwohnerschaft entsprechend unterschiedliche Bedürfnisse. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Planungen und Maßnahmen passgenau auf die jeweiligen Besonderheiten vor Ort abzustimmen.

Bürgerbeteiligung in den Stadtteilen

Die bereits in den vergangenen Jahren durchgeführten Bürgerbeteiligungsveranstaltungen in den beiden Mainzer Stadtteilen Ebersheim und Drais haben gezeigt, was sich die Bürger:innen in ihrem jeweiligen Wohn-, Lebens- aber auch Arbeitsumfeld vorstellen können.

  • Welche kleineren Maßnahmen können für eine angenehmere Lebenswelt aber auch sicheren Lebensraum sorgen? 
  • Und: Wie kann der Stadtteil durch Eigen-Engagement aufgewertet werden? 

Fragen, die im Kontext der Partizipativen Stadtteilentwicklungsprozesse aufgearbeitet werden können.

Konzept greift Ideen der Bürgerschaft auf und schafft Anreize

Das Thema der nachhaltigen und angepassten Stadtteilentwicklung ist schon seit langem und besonders in der heutigen Zeit höchst aktuell. Daher war es der Stadtverwaltung – im Auftrag des Stadtrates – ein Anliegen, ein tragfähiges Konzept zur Durchführung und Finanzierung von Bürgerbeteiligungsprozessen für die Mainzer Stadtteile zu erstellen. Im Dialog mit der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt Mainz und den Kolleg:innen  aus den jeweiligen Fachämtern hat das Amt für Stadtforschung und nachhaltige Stadtentwicklung ein stadtteilübergreifendes Umsetzungskonzept erarbeitet. Dieses nimmt die Ideen und Anliegen der Bürger:innen auf. Darüber hinaus schafft es auch Anreize, in Eigenregie oder koordiniert durch die Verwaltung, Kleinmaßnahmen umzusetzen. 

Stadtteilbudget für Kleinmaßnahmen

Hierfür steht den Ortbeiräten zukünftig auch ein Stadtteilbudget zur Verfügung. Dessen finanzieller Rahmen wurde mit einem festen Sockelbetrag in Höhe von 10.000 Euro pro Stadtteil festgeschrieben. Darüber hinaus wurde ein zusätzlicher Betrag gemessen an der jeweiligen Einwohnendenzahl des Stadtteils definiert. So können ein Handlungsspielraum für den Stadtteil garantiert und Kleinmaßnahmen zeitnah angestoßen werden.

Das Budget hat noch weitere Vorteile:

  • Personelle Kapazitäten der ausführenden Fachämter werden geschont.
  • Die Kommunikation läuft gebündelt über ein Amt.
  • Die lange Laufzeit, die monetäre Ausstattung der Stadtteile und eine mögliche Nachbeantragung des Stadtteilbudgets ermöglichen, dass Ideen, kleine bauliche Maßnahmen und Anschaffungen im Sinne des Stadtteils umgesetzt werden können. Dabei gilt es auch flankierende Projekte abzufragen und Synergien mit anderen Programmen, Konzepten oder Maßnahmen im Vorfeld abzuklopfen und zu nutzen.

Begleitet wird jeder Beteiligungsprozess durch die Moderation eines externen Fachbüros. Hierdurch wird Transparenz und Unabhängigkeit des Prozesses unterstützt. Die Beteiligungsveranstaltungen sind vor Ort in den Stadtteilen geplant, werden durch ein crossmediales Kommunikationspaket in den Stadtteilen und zur Einwohnerschaft hin getragen und bürgen so für eine breite und zielgruppengerichtete Ansprache. Kinder, Jugendliche und andere, schwerer erreichbare, Zielgruppen werden separat angesprochen bzw. aufgesucht. Bürger:innen sollen abgeholt, aktiv einbezogen und gehört werden. Denn die Bürger:innen  machen die Stadt(teile) und nicht die Stadt(teile) die Bürger:innen.