67 Grün- und Umweltamt
Klimaschutz und Mainzer Grün
229 Mitarbeiter:innen
- Verwaltung
- Umweltplanung
- Freiraum- und Objektplanung
- Umweltordnung
- Pflege und Unterhaltung
- Technische Dienste, Instandsetzung, Zoo
- Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Der Stadtrat hat das Ziel formuliert, dass sowohl die Stadtverwaltung als auch die Gebietskörperschaft selbst bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden soll. Zur Koordinierung dieser ehrgeizigen Ziele haben wir zum 1.03.2024 eine eigene Abteilung Klimaschutz und Klimawandelanpassung im Amt gegründet.
Amtsleitung: Olaf Nehrbaß
Berichtszeitraum: Juli 2023 – Juni 2024
Pflege und Unterhaltung
Bäume im städtischen Baumkataster erfasst
Häufigste Baumgattungen im Stadtgebiet:
Ahorn (32,3 Prozent)
Linde (8,2 Prozent )
Platane (7,9 Prozent )
Robinie (7,2 Prozent)
m² städtische Beetflächen
Produktion der städtischen Gärtnerei:
Herbst-Frühjahrsflor: 74.000 Stück
Sommerflor: 62.000 Stück
Gehölze für den eigenen Bedarf: 1.200 Stück
Stauden für den eigenen Bedarf: 6.500 Stück
Hektar betreute Grünflächen
Grünanlagen | 207 |
Schulen und Kitas | 42 |
Spielanlagen | 24 |
Sportanlagen | 53 |
Straßenbegleitgrün | 71 |
Kleingartenanlagen | 9 |

Technische Dienste, Instandhaltung und Zoo

Tiere im Zoo Mainz
121 Tiere im Wildpark (16 Arten)
146 Tiere im Stadtpark (12 Arten)
Der Zoo Mainz besteht aus zwei Anlagen. Neben dem Wildpark Gonsenheim gibt es zudem die Vogelanlagen im Mainzer Stadtpark.
Umweltordnung
Vorfälle im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen
Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen
Anzeigen illegale Abfallentsorgung
Gefiederte Findelkinder
Im Wildpark werden immer wieder auch verletzte Vögel notversorgt. Zu Gast waren im vergangenen Jahr u.a. Turmfalkenküken, Steinkäuzchen und 2 Junguhus. Da die Kolleg:innen im Wildpark nur die Notversorgung sicherstellen können, zogen die Jungtiere im letzten Jahr in die zertifizierte Wildtierstation des NABU, Ortgruppe Haßloch oder im Fall eines Junguhus in die Auffangstation für Eulen und Greifvögel nach Appenheim um. Nur in einer zertifizierten Wildtierstation kann sichergestellt werden, dass die Tiere weiter versorgt werden, jagen lernen und insbesondere ausgewildert werden können.
Hinweis für den Umgang mit gefiederten Findelkindern:
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die sogenannten „Ästlinge“, wenn sie nachweislich unverletzt und keiner direkten Gefahr ausgesetzt sind, immer am Fundort verbleiben müssen! Jungtiere werden grundsätzlich von den Elterntieren über mehrere Tage weiter versorgt. Bestenfalls beobachtet man die Tiere über einige Stunden, bevor man sie in der Annahme, sie seien hilf- und schutzlos, vom Standort entnimmt. Durchaus können Vögel wieder an ihren Neststandort zurückgesetzt werden. Menschengeruch können Vögel nicht wahrnehmen, da diese mit ihren Nasen „nur“ atmen.
